Grundsätze der guten Verbandsführung
für den KreisSportBund Viersen e.V. und seine SportjugendDer KreisSportBund Viersen e.V. und seine Sportjugend – im Folgenden als KSB bezeichnet – ist ein von seinen gemeinnützig tätigen Mitgliedsvereinen getragener und von der öffentlichen Hand maßgeblich finanzierter Verband.
Zu den Leitlinien des KSB gehören Integrität und Transparenz genauso wie gelebte Partizipation und verantwortliches Handeln aller Mitarbeitenden. Im Einzelnen wollen wir uns an den folgenden Grundsätzen der guten Verbandsführung orientieren:
1. Der KSB verpflichtet sich zu weltanschaulicher, religiöser und ethnischer Toleranz. Daraus folgt, dass wir uns gegen jede Form der Diskriminierung, der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit und des religiösen sowie politischen Extremismus stellen. Wir setzen uns ein für einen gleichberechtigten Zugang aller Menschen zum Sport unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderung, Zuwanderungsgeschichte oder ethnischer Herkunft, Einkommen und Bildungsstand.
2. Fairer Wettkampf und respektvoller Umgang mit dem sportlichen Gegenüber gehören für uns zum Grundverständnis. Der KSB missbilligt jede Form des Dopings, der Wettkampfmanipulation und unfairer Praktiken.
3. Sportliche Leistungsbereitschaft wird zwar gefördert, nie jedoch zu Lasten der Gesundheit und des Wohlbefindens der Sporttreibenden.
4. Der KSB missbilligt jede Form der Gewalt, sei sie sexualisierter, psychischer oder physischer Gestalt. Alle Vorgaben und Leitlinien des Kinder- und Jugendschutzes werden bedingungslos erfüllt.
5. Der KSB setzt sich für Nachhaltigkeit ein. Dies umfasst sowohl ökologische, soziale und ökonomische Gesichtspunkte. Unser Handeln steht mit den Erfordernissen des Umwelt-, Tier- und Naturschutzes im Einklang.Die Umsetzung und kontinuierliche Weiterentwicklung unserer Grundsätze der guten Verbandsführung obliegt dem Vorstand, der Geschäftsführung und dem Jugendvorstand. Ein von der Mitgliederversammlung Beauftragter für gute Verbandsführung berät sie hierbei. Der Beauftragte steht allen Mitgliedern und MitarbeiterInnen des Kreissportbundes als Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung und gibt Tipps zur Umsetzung.
PARTIZIPATION
Um eine möglichst breite Beteiligung unserer Mitglieder auf Grundlage unserer Satzung und Ordnungen (sowie anlassbezogen weiterer Anspruchsgruppen) zu ermöglichen, bieten wir vielfältige Formate der Teilnahme und Mitbestimmung. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, sich einzubringen.TRANSPARENZ
Das Gebot der Transparenz setzen wir um, indem wir
• unsere Mitglieder regelmäßig und anlassbezogen über relevante Entscheidungen
und Entwicklungen des Verbandes informieren. Hierbei verpflichten wir uns zu größtmöglicher Transparenz bei gleichzeitiger Beachtung von Vertraulichkeit und datenschutzrechtlichen Vorgaben.
• Sitzungen des Vorstands und des Jugendvorstandes in einen öffentlichen und einen nicht-öffentlichen Teil gliedern. Die Protokolle des öffentlichen Teils können von allen Mitgliedern angefordert werden.
• alle wesentlichen Informationen über den Bund und die handelnden Personen öffentlich und niedrigschwellig zur Verfügung zu stellen. Dies gilt auch für die Sacharbeit unserer Gremien.FÖRDERMITTEL
Fördermittel, die von uns bewirtschaftet werden, sind an klare Förderbedingungen und Vergabekriterien geknüpft. Sämtliche Abläufe und Entscheidungen bei der Vergabe von Fördermitteln werden dokumentiert.WEBSITE
Folgende Informationen werden auf unserer Website veröffentlicht:
• Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr der Organisation
• Satzung, Ordnungen
• Namen und Funktionen der Mitglieder des Vorstands, Geschäftsführung und von Beauftragten
• Protokolle der MitgliederversammlungenINTEGRITÄT
• Wir befolgen alle geltenden Vorschriften – dazu zählen insbesondere der Datenschutz, das Gemeinnützigkeits-, Zuwendungs-, Arbeits-, Jugendhilfe- und Vereinsrecht – und halten uns an die Vorgaben unserer Satzung und Ordnungen.
• Wir bemühen uns, Ressourcen sparsam zu nutzen und gehen miteinander und mit Dritten fair und respektvoll um.
• Mitglieder des Vorstands der Geschäftsführung und des Jugendvorstandes, Beauftragte und Mitarbeitende verpflichten sich, ihre Mitgliedschaft nicht dazu zu benutzen, um sich und ihren Angehörigen (im Sinne des § 11 Abs. 1 StGB) persönliche Vorteile materieller oder sonstiger Art zu verschaffen. Daher ist es ihnen auch untersagt, an Entscheidungen, die sie selbst oder Angehörige begünstigen, mitzuwirken. Sie dürfen nur dann Honoraraufträge für den Kreissportbund und seine Sportjugend wahrnehmen, wenn weder sie noch ihre Angehörigen an der Beschlussfassung über die Auftragsvergabe mitgewirkt haben. Zudem dürfen sie durch ihre Gremienmitgliedschaft gegenüber Dritten keinen Vorteil haben; insbesondere darf die Höhe der an sie gezahlten Honorare nicht höher sein als Vergütungen, die an Dritte zu zahlen gewesen wären.NACHHALTIGKEIT
• Der KSB verpflichtet sich, in seinem Wirken die natürlichen Ressourcen zu schonen und den Umwelt- und Naturschutz zu berücksichtigen. Wir unterstützen die Idee der ökologischen, ökonomischen und sozialen Nachhaltigkeit und richten unsere Arbeit und unsere Handlungen danach aus.
• Jedem Interessierten soll unabhängig von materiellen Möglichkeiten die Mitarbeit im KreisSortbund und seiner Sportjugend ermöglicht werden. Daher setzen wir uns gezielt für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Ehrenamt ein.
• Als verantwortungsvoller Arbeitgeber vergüten wir Arbeit angemessen und fair im Rahmen tariflicher Regelungen. Wir befolgen die Vorgaben und Regeln des Arbeitsschutzes und schützen die Gesundheit unserer Mitarbeitenden. Ehrenamtliche werden von uns intensiv begleitet und gefördert.ZUSAMMENARBEIT
Gegenseitige Wertschätzung und Respekt sind die Grundpfeiler unserer vertrauensvollen Zusammenarbeit. Im Konfliktfall wird eine einvernehmliche Lösung angestrebt. Interna werden stets vertraulich behandelt und eine kollegiale Arbeitsweise ist selbstverständlich.